Mehrgenerationenhaus oder Mehrgenerationen-Wohnen?
Wie wird das Mehrgenerationenhaus heute in Deutschland definiert?
Zunächst einmal ist eine grundlegende Unterscheidung wichtig: Es gibt private Mehrgenerationenhäuser. Und welche in Trägerschaft von Vereinen, Kirchengemeinden, kommunalen Verbänden, Diakonie oder Caritas, Nachbarschaftsinitiativen und sozialen Einrichtungen wie Kinderdörfern, Träger offener Kinder- und Jugendarbeit, den Landfrauen, diversen Wohlfahrtsverbänden, Freiwilligendiensten, aber auch von Firmen und Privatunternehmen. Nicht selten arbeiten diverse Träger gemeinsam am jeweiligen „Projekt Mehrgenerationenhaus.“
Diese Unterscheidung ist vor allem darum wichtig, weil sich dahinter ein gravierendes Missverständnis verbergen kann: Wer das Mehrgenerationenhaus als reinen Wohnort versteht, an dem mehr als eine Generation unter einem Dach lebt, wird sich erstaunt die Augen reiben, wenn er sich plötzlich unter dem bundeseinheitlichen Logo mehr oder weniger in einer Bildungs- und Begegnungsstätte wiederfindet.Dahinter steht das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Das will „mithilfe der Mehrgenerationenhäuser dazu beizutragen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen.“ Das gilt zwar ausdrücklich „in gleicher Weise für die strukturschwachen als auch für die strukturstarken Regionen.“ Allerdings liegt durchaus ein Fokus auf eher strukturschwachen Regionen: Es sollen „mithilfe der Mehrgenerationenhäuser bessere und nachhaltige Strukturen des freiwilligen Engagements in strukturschwachen und ländlichen Regionen“ auf- und ausgebaut werden. Dabei geht es auch um demografische, gesellschaftliche und soziale Aspekte: „Die Mehrgenerationenhäuser sollen zu einem starken gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer teilhabeorientierten Gesellschaft beitragen.“ Durch solche Angebote sollen außerdem „möglichst viele Menschen an den technischen und digitalen Fortschritt“ herangeführt werden. „Insbesondere älteren Menschen soll so zu mehr Teilhabe verholfen werden, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig bleiben können.“
Konkret sieht das so aus: „Unterschiedliche Generationen können sich hier begegnen, voneinander lernen, aktiv sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen. Charakteristisch für alle Häuser ist der ‚Offene Treff‘ als erste Anlaufstelle und Ort für die niedrigschwellige, generationenübergreifende Begegnung und Beteiligung.“
Mehrgenerationenhäuser mit dem oben gezeigten Logo sind also in erster Linie als Begegnungsstätten konzipiert. Gleichwohl gibt es einige Häuser, in denen auch Wohnungen angeboten werden. Den Schwerpunkt des „Projekts Mehrgenerationenhaus“ bilden sie jedoch nie.
Der Begriff „Mehrgenerationenhaus“ ist nicht geschützt
Was im vorigen Kapitel beschrieben wurde, ist sozusagen die „politische Definition“ des Wortes Mehrgenerationenhaus – stammt das Ganze doch von einem Bundesministerium, das derartige Projekte auch auf vielerlei Weise fördert. Mehr darüber hier: mehrgenerationenhaeuser.de
Zur besseren Begriffs-Unterscheidung gibt es beispielsweise Pflegedienste, die vorschlagen, das Wort „Mehrgenerationen-Wohnen“ zu verwenden.
Doch das scheint ein wenig umständlich. Und auch nicht unbedingt nötig, denn das Wort Mehrgenerationenhaus ist ja zum Glück kein geschützter Begriff. Darum können sich Familien durchaus ganz privat diesem Thema zuwenden – mit ihrer jeweils eigenen Definition, ihren Möglichkeiten, Ideen und Wünschen für IHR Mehrgenerationenhaus.
Dass sich Familien mit solchen Gedanken beschäftigen, geschieht immer häufiger. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Es spart Geld, man kann sich gegenseitig helfen – bei der Kinderbetreuung, in der Haushaltsführung, in Urlaubszeiten und vielen anderen Bereichen. Viele ältere Menschen wollen ihren Lebensabend nicht in Senioren- oder Pflegeheimen verbringen und geraten mit dem Wohnen im Mehrgenerationenhaus auch nicht in die Gefahr zu vereinsamen —kurz: Jede Generation hat der anderen eine Menge zu geben. Es gibt wirklich kaum Gründe, die gegen das gemeinsame Wohnen im Mehrgenerationenhaus sprechen – vorausgesetzt, man versteht sich untereinander gut.
Trotzdem ist der wichtigste Grund, der dagegensprechen kann, gravierend. Und das ist die Frage:
Wo finde ich eine Immobilie für das gemeinsame Wohnen im Mehrgenerationenhaus?
Hierbei ist der wichtigste Punkt der Platz. Ein Mehrgenerationenhaus bietet idealerweise mehr als einen separaten Eingang, verfügt über mehrere Wohnzimmer, Bäder, Küchen und Pkw-Stellplätze. Sinnvoll ist auch ein gemeinsamer Aufenthaltsbereich – so groß wie möglich.
In Bestandsimmobilien von Innenstädten ist so etwas allenfalls dann zu realisieren, wenn sich bisherige Einzelwohnungen – neben- oder übereinander – kombinieren lassen. Fast utopisch, wo doch schon eine einzelne Wohnung so schwer zu finden ist! Da bleibt eigentlich nur der Weg, in ländliche Räume auszuweichen, auf alte Rest- und Bauernhöfe beispielsweise. Das hat oft den Nachteil, dass hier mit hohen Renovierungskosten zu rechnen ist. Anbauten sind auch nicht überall erlaubt – da gilt es, erst einmal die Antwort auf den Bauantrag abzuwarten. Noch teurer wird das Ganze natürlich, wenn ein eigener Neubau geplant werden soll. Immerhin hat die Familie damit die besten Chancen, ihre Ideen und Wünsche auch tatsächlich umzusetzen. An dieser Stelle sollte also gemeinsam sehr ernsthaft gefragt und geprüft werden: Was ist uns das wert? Können wir uns das leisten?
Spezielle Bedürfnisse von Anfang an im Blick haben!
Vor allem ältere Familienmitglieder werden im Lauf des gemeinsamen Zusammenlebens spezielle Bedürfnisse haben. Darum ist es sicher ein guter Rat, von Anfang an überall Barrierefreiheit einzuplanen.
Unser Tipp: Zuschussmöglichkeit für Barrierefreiheit
Die KfW-Bank bietet eine speziellen „Altersgerecht Umbauen–Kredit“ an.
Grob zusammengefasst: Es gibt bis zu 50.000 Euro Kredit, „unabhängig von Ihrem Alter“, schreibt die Kfw. Dieser Kredit richtet sich an alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen und gilt auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.