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Tipps worauf zu achten ist bei der Vermietung ohne Makler
Schon kleine Fehler beim Ausfüllen des Mietvertrages oder bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung gehen manchmal richtig ins Geld. Irrtümer, die sich sehr leicht vermeiden lassen – wenn Sie wissen, wie es geht:
! Einen zuverlässigen Mieter finden
Bevor Sie sich für einen Mieter, der Ihre Wohnung oder Haus anmietet, entscheiden, sollten Sie ihn ein Selbstauskunftsformular unterschreiben lassen. Ob der Mieter jeden Tag 8 Stunden Saxophon spielt oder ein Krokodil sein Haustier ist, sehen Sie ihm leider nicht an. Sie dürfen ihn aber fragen! Lügt er, ist der Mietvertrag auch später anfechtbar und kündbar.
! Solvenz per Mieterselbstauskunft, SCHUFA-Auskunft oder Referenz des Vermieters überprüfen
Verlangen Sie eine Selbstauskunft, eine SCHUFA-Bonitätsauskunft oder eine Referenz des Vorvermieters, um Zweifel über die Zahlungsmoral ausschließen zu können. Lassen Sie sich weiter einen Gehaltsnachweis zeigen, bei Selbständigkeit die aktuellste Bilanz.
! Vor Vertragsabschluss - die Angaben des Mieters überprüfen
Es ist legitim, sich eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass geben zu lassen. Überprüfen Sie die dort angegebene Adresse, denn wenn die Adresse nicht stimmen sollte, steht eventuell ein Mietnomade vor Ihnen !
Übergeben Sie nie einen Wohnungsschlüssel, ohne dass vorher die Kaution gezahlt, der Mietvertrag unterschrieben und die Solvenz des Mieters geprüft wurde.
! Mietkaution als Sicherheit fordern
Fordern Sie eine Mietkaution von zwei oder gar 3 Monatsmieten als Sicherheit für eventuelle Schäden in der Wohnung oder bei Mietausfall und legen Sie ein verzinstes Mietkautionskonto für Ihren Mieter an.
Weitere Möglichkeiten der Mietkaution sind die Stellung eines Bürgen durch den Mieter, die Entrichtung in Form eines Sparbuches oder die sogenannte Bankbürgschaft. Diese besonderen Ausgestaltungen des Mietvertrages sollten auf Grund von Beweisbarkeit jeweils im Mietvertrag festgehalten werden.
! So berechnen Sie die richtige Miete
Am besten berechnen Sie eine Grundmiete mit Vorauszahlung für die Betriebskosten. Legen Sie die Betriebskosten als Pauschale fest, können Sie bei höherem Verbrauch nichts nachfordern. Die Grundmiete hängt davon ab, was in Ihrer Gemeinde für Wohnraum ortsüblich ist oder fragen Sie beim örtlichen Haus- und Grundstückseigentümerverein oder einem Makler in Ihrer Nähe nach. Werfen Sie einen Blick in den Vermietungsteil der regionalen Zeitung oder auf www.ohne-makler.net
! Unterschiedliche Mietverträge für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte ein rechtlich abgesicherter Mietvertrag abgeschlossen werden. Von einem selbstgestrickten Mietvertrag ist hier dringend abgeraten.
Einen Mietvertrag erhalten Sie bei einem örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein. Diese Verträge sind praxiserprobt und vermieterfreundlich. Es gibt unterschiedliche Verträge für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerberaum. Kaufen Sie das richtige Exemplar. Oder Sie laden sich einen Vertrag bei Haus & Grund herunter.
! Vertragskopf korrekt ausfüllen ist wichtig
Schreiben Sie den Namen des Mieters vollständig und korrekt in den Vertrag. Bei Ehepaaren und nichtehelichen Paaren tragen Sie beide Partner ein, denn je mehr Mietvertragspartner Sie haben, umso mehr Mietschuldner haben Sie. Achten Sie darauf, dass alle Personen, die im Vertragskopf aufgeführt sind, den Vertrag unterschreiben.
Vereinbaren Sie die richtige Laufzeit Ihres Mietvertrages.
! Es gibt drei Arten von Laufzeiten bei Mietverträgen
Der unbefristete Mietvertrag
Der üblichste aller Mietverträge ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit. Man trägt das Datum ein, ab dem der Vertrag laufen soll. Die gesetzliche Kündigung beträgt für den Mieter immer drei Monate, für den Vermieter – je nach Laufzeit des Vertrages – drei, sechs bzw. neun Monate.
Der befristete Mietvertrag
Beim sognannten Zeitmietvertrag muss der Befristungsgrund angegeben werden. Es gibt nur drei gesetzliche Befristungsgründe: Eigenbedarf nach Ablauf der Mietzeit, geplante Umbaumaßnahmen, Sie möchten an einen Dienstleistungsverpflichteten vermieten und die Dauer auf seine Dienstzeit beschränken.
Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsverzicht
Wenn Sie Ihren Mieter so lange wie möglich im Vertrag halten wollen, aber keinen Befristungsgrund parat haben: vereinbaren Sie einen Kündigungsverzicht im Mietvertrag mit einer bestimmten Zeit.
! Übergabeprotokoll dient als Beweismittel vor Gericht
Bei Übergabe der Wohnung sollte ein Protokoll angefertigt werden. Denn behauptet Ihr Mieter beim Auszug, dass Mängel schon bei seinem Einzug vorhanden waren (unrenovierte Wohnung, Flecken im Teppichboden oder die Emaille-Abplatzung an der Badewanne), können Sie ihm mit dem Übergabeprotokoll das Gegenteil beweisen.
Checkliste für ein vollständiges Übergabeprotokoll:
- In zweifacher Ausführung anfertigen
- Datum der Übergabe
- Zählernummern und Zählerstände für Gas, Strom, Wasser, Heizung
- Bestehende Mängel bei Übergabe in den jeweiligen Räumen
- Hinweis auf eventuelle Störfaktoren wie Hellhörigkeit in der Wohnung bei dünnen Wänden
- Vereinbarung, wer die bei Übergabe festgestellten Mängel behebt, auf wessen Kosten
- Falls im Mietvertrag nicht klar geregelt: Zustand der Wohnung: renoviert oder unrenoviert, Vereinbarung über Rückgabe bei Mietende - renoviert oder unrenoviert
- Anzahl der jeweiligen Schlüssel für Haustür, Wohnungstür, Keller, Briefkasten
- Sonstige Vereinbarungen, die nicht im Mietvertrag enthalten sind
Eigentümer bieten zunehmend Immobilien ohne Vermittler an
Es gibt immer mehr Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer, die keine Makler beauftragen möchten, weil sie selbst die Maklerprovision nicht zahlen wollen.
Wohnraum ohne Makler wird auch von Mietern verstärkt gesucht.
Auf www.ohne-makler.net werden Wohnungen, Häuser und Grundstücke maklerfrei angeboten und gesucht. Schauen Sie mal rein !
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