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Kaufnebenkosten: Welche Extrakosten erwarten mich?

Kaufnebenkosten bei Immobilien sind die zusätzlichen Kosten, die beim Kauf einer Immobilie neben dem eigentlichen Kaufpreis anfallen. Die genaue Höhe der Kaufnebenkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Bundesland und Kaufvertrag variieren. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld gut über die zu erwartenden Kaufnebenkosten zu informieren und diese unbedingt mit in die Finanzierung der Immobilie einzuplanen, um nicht von unerwarteten Ausgaben überrascht zu werden. Es empfiehlt sich auch, Angebote von verschiedenen Notaren und Banken zu vergleichen, um die besten Konditionen zu erhalten und die Kosten zu optimieren.

Für die Kreditvergabe kalkulieren Banken in der Regel mit Kaufnebenkosten in Höhe von 10-15% vom Kaufpreis. Dieser Wert kann auch gut zur Berechnung des eigenen Budgets für die Suche verwendet werden.

Typische Zusammensetzung der Kaufnebenkosten:

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine staatliche Abgabe, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien fällig wird. Sie wird vom Käufer an das zuständige Finanzamt bezahlt und varriert je nach Bundesland.

Hier eine Übersicht (Stand: 2023):

Bundesland Grunderwerbsteuer
Baden-Württemberg 5,0%
Bayern 3,5%
Berlin 6,0%
Brandenburg 6,5%
Bremen 5,0%
Hamburg 5,5%
Hessen 6,0%
Mecklenburg-Vorpommern 6,0%
Niedersachsen 5,0%
Nordrhein-Westfalen 6,5%
Rheinland-Pfalz 5,0%
Saarland 6,5%
Sachsen 3,5%
Sachsen-Anhalt 5,0%
Schleswig-Holstein 6,5%
Thüringen 6,5%

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Grunderwerbsteuer von 5% fallen Kosten von 15.000 Euro an.

Notar- und Grundbuchkosten

Die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch belaufen sich in der Regel auf 1,5% bis 2% des Kaufpreises. Der Notar stellt dafür eine Rechnung aus, die ebenfalls vom Käufer zu bezahlen ist. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt in der Regel durch das Amtsgericht und verursacht weitere Kosten von etwa 0,5% des Kaufpreises.

Maklerprovision

Ist ein Makler in ein Immobiliengeschäft involviert, beträgt seine Provision üblicherweise 7,14% vom Verkaufspreis. Die exakte Höhe der Provision ist gesetzlich nicht geregelt und variiert je nach Region und Vereinbarung mit dem Makler. Wurde der Makler vom Verkäufer mit der Vermarktung beauftragt, wird die Provision entweder vom vollständig Verkäufer übernommen, oder gemäß der gesetzlichen Vorgabe für die Provisionsteilung beim Immobilienverkauf (§ 656d BGB) zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wobei der Verkäufer mindestens 50% davon zu tragen hat. Üblicherweise bewegt sich die Höhe des Provisionsanteils für den Käufer zwischen 2% und 3,57% vom Kaufpreis. Manchmal ist auch von “Außenprovision” und/oder “Innenprovision” die Rede, wobei die Außenprovision den Käuferanteil und Innenprovision den Verkäuferanteil beschreibt.

Alle auf ohne-makler.net veröffentlichten Immobilien sind übrigens für die Käuferseite provisionsfrei!


Tipp: besprechen Sie deses Thema vor dem Kauf mit einem Experten wie einem Steuerberater oder einem Finanzberater, um die individuellen Kaufnebenkosten zu optimieren.

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