Ohne-Makler.net

Energieeffizienz

Nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen gehört für viele Menschen die Energieeffizienz zu den wichtigsten Eigenschaften einer Immobilie. Ein vollständiger Energieausweis ist mittlerweile sogar Pflicht!
Nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen gehört für viele Menschen die Energieeffizienz zu den wichtigsten Eigenschaften einer Immobilie. Ein vollständiger Energieausweis ist mittlerweile sogar Pflicht!

In diesem Bereich verändert sich ständig sehr vieles. Darum lautet unser erster Tipp: Bleiben Sie während des Verkaufsprozesses Ihrer Immobilie stets auf dem Laufenden über aktuelle und geplante Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz! Gute Adressen dafür sind die Internetseiten des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie und die der KfW in den Rubriken „Neubau“ oder „bestehende Immobilien“. Dort erfahren Sie auch einiges über Förderprogramme, mit denen die Energieeffizienz von Immobilien unterstützt wird. Sowohl die Pläne des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie wie die oft genau darauf zugeschnittenen Förderprogramme können zu wichtigen Hinweisen oder Verkaufsargumenten für Ihre Immobilie werden – wenn die schon gut in Sachen Energieeffizienz aufgestellt ist. Ist sie das noch nicht, kann der Hinweis auf Fördermöglichkeiten ebenfalls gute Dienste leisten. Doch die wichtigste Frage ist natürlich: Wie erfahre ich möglichst viel über die Energieeffizienz meiner Immobilie?

Wirken sich die Energiewerte einer Immobilie auf den Verkaufspreis aus?

Die Antwort lautet: ja. Der Unterschied zwischen einer Energieeffizienzklasse A+ und der (schlechtesten) Energieeffizienzklasse H kann das Zehnfache an Plus, beziehungsweise Minus in den Unterhaltskosten einer Immobilie ausmachen. Das ist ein beachtlicher Unterschied. Und der ist über mehrere Jahre gerechnet sehr viel Geld wert. Immobilien mit einer guten Energieeffizienz erzielen grundsätzlich bessere Verkaufspreise als Häuser oder Wohnungen mit einer schlechteren Energieeffizienz. Auch auf Mietpreise haben diese Daten Einfluss.

Darum lautet unser Rat: Wurde in den letzten Jahren – oder Jahrzehnten – in Ihrer Immobilie etwas neu verbaut, was den Energiebedarf senken hilft: Machen Sie es für potenzielle Käufer transparent! Erwähnen Sie es in Ihrer Annonce, rechnen vielleicht sogar den Verbrauchsunterschied – wenigstens annähernd – aus, halten Sie die entsprechenden Unterlagen bereit!

Was aber, wenn Ihr Energieausweis belegt, dass die Energiebilanz Ihrer Immobilie relativ schlecht ist? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder, Sie investieren selbst in energiesparende Maßnahmen. Oder weisen die Interessenten auf mögliche Förderwege hin – damit haben auch Käufer einer wenig energieeffizienten Immobilie ein attraktives Ziel. Dieses Vorgehen hebt selbstverständlich den Immobilienpreis nicht an, hilft aber oft durchaus, ihn nicht allzu tief fallen zu lassen.

Soll ich vor dem Verkauf in energiesparende Maßnahmen investieren?

Da sollten Sie abwägen: Lohnt sich das – wie teuer ist es, wie lange wird es dauern? Und können Sie die Investition wirklich auch über den Verkaufspreis der Immobilie wenigstens annähernd wieder hereinbekommen? Das dürfte nicht so einfach sein, denn alle Energiesparmaßnahmen sind darauf ausgelegt, sich erst im Lauf der Zeit – also während der Immobiliennutzung - zu amortisieren.

Klüger ist da wohl der Weg über Fachleute. Zum einen gibt es professionelle Energiesparberater. Und zum anderen kann das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie helfen: Da werden immer wieder neu verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten. Besonders interessant dürften die Sanierungsangebote sein – manche laufen über einen geförderten Festbetrag, andere über zinsverbilligte Kredite. Das alles finden Sie auf deutschland-machts-effizient.de.

Energieausweis und Energiebedarfsausweis

Der beste Weg, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie transparent zu machen, ist der Nachweis über den Energieausweis oder den Energiebedarfsausweis (oft auch in der Kurzform schlicht Bedarfsausweis genannt). Seit 2014 ist dieser Ausweis Pflicht. Bei ständig bewohnten Häusern kommt in der Regel der Energieausweis zum Einsatz. Er bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner anhand der Verbrauchszahlen aus den letzten Jahren. Der Bedarfsausweis bildet den Energiebedarf ab, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. Darum kommt er regelmäßig bei Neubauten und bei länger nicht bewohnten Immobilien zum Einsatz. Außerdem immer dann, wenn eine möglichst nutzerunabhängige Beurteilung der Energieeffizienz angestrebt wird. Ziel beider Ausweisarten ist es, die anfallenden Energiekosten eines Gebäudes transparent zu machen und damit einen Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien zu ermöglichen. Einmal ausgestellt, gilt dieser Ausweis für die nächsten zehn Jahre. Wie Sie ihn bekommen, was wir Ihnen empfehlen, das erfahren Sie hier: Energieausweis

Jetzt Energieausweis online erstellen

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:

Nießbrauchrecht
Das Nießbrauchrecht

Hier geht es um das Recht, alle Nutzungen aus einer Immobilie oder einem Grundstück ziehen zu dürfen. Dieses Recht muss über einen Vertrag geregelt und im Grundbuch eingetragen werden. Darum zählt es bei einem Immobilienverkauf auch zu den Rechtsmängeln – wenn der Verkäufer es verschweigt. Wichtig ist auch: Das Nießbrauchrecht kann weit umfassender als das Wohnrecht sein. Oder es umfasst nur die Teilnutzung einer Immobilie. Kurz: Es ist recht flexibel.

Weiterlesen →
Erbpacht
Erbpacht

Streng genommen, ist „Erbpacht“ nur der umgangssprachliche Ausdruck für das Erbbaurecht. Diese Feststellung ist schon sehr aufschlussreich, denn um beides geht es hier: In aller Regel ist in solch einem Fall das Grundstück nämlich nur gepachtet, allerdings mit dem Recht, dort auch eine Immobilie – als Eigentümer - zu bauen, zu unterhalten und zu verkaufen. Nur: Gerade der Verkauf kann bei dieser Immobilienart selten aus einer Hand erfolgen, meist ist die Zustimmung mehrerer Beteiligter nötig. Wer solche eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, muss sich also nach mindestens zwei Seiten schlau machen: Was gehört zum Eigentum – und was nicht? Geregelt ist das alles im Erbbaurechtsgesetz – wir fassen hier für Sie das Wichtigste zusammen.

Weiterlesen →
Wegerecht und andere Grunddienstbarkeiten
Wegerecht und andere Grunddienstbarkeiten

Das Wegerecht gehört zu den Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch in der Abteilung zwei unter „Lasten und Beschränkungen“ aufgeführt sind. Es geht um das Recht, einen Weg über ein fremdes Grundstück zum Zweck des Durchgangs zu benutzen. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil mit dem Wegerecht ein Grundstückseigentümer das Grundstück eines anderen Grundstückseigentümers betreten darf, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen. Gilt natürlich sowohl für bebaute wie für unbebaute Grundstücke. Die Notwendigkeit der gemeinsamen Nutzung kann auch Gas-, Telefon- oder Abwasserleitungen und andere unterirdisch verlegte Kabel betreffen. Solche „Leitungsrechte“ sind ebenfalls Grunddienstbarkeiten – und sie entstehen überall dort, wo Menschen sich Straßen, Leitungen und anderes teilen (müssen). Weil damit aber auch die Rechte einzelner Grundstücke eingeschränkt werden müssen, sind sie bei einem Eigentümerwechsel nicht unwichtig: Manche Neubauvorhaben werden an den Grunddienstbarkeiten scheitern – denn auch da gelten ja unter anderem die notwendigen Abstandsregelungen. Darum zählt es als Rechtsmangel, wenn die Grunddienstbarkeiten bei einem Eigentümerwechsel nicht erwähnt, besser gleich im Kaufvertrag festgehalten werden.

Weiterlesen →

Kategorien

Suchfunktion

OM-Premium

Verkaufen und Vermieten mit Experten

  • Experte als persönlicher Ansprechpartner
  • Professionelles Exposé mit allen Inhalten
  • Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Kostenlose Beratung vereinbaren

Immer informiert sein!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht weitergegeben. Kein Spam-Versand. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.